Sonderaufwendungen
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Folgende Aufwendungen werden nach dem Individualprinzip erbracht und sind nicht Bestandteil der Erziehungspauschale:
- Taschengeld
- Erstausstattung Bekleidung
- Fahrtkosten für Familienheimfahrten
- Erstausstattung und Einrichtung der Zimmer; Küchen und Büros