Ausschlusskriterien

So gern wir auch allen betroffenen Kindern und Jugendlichen helfen möchten, können wir es leider nicht. Gründe dafür können bauartbedingt seitens des Gebäudes oder ausbildungsseitig durch fehlende Qualifikationen sein.

Unser Leistungsangebot für das betreute Jugendwohnen in Pennigsehl schließt demnach folgende Personengruppen von der Aufnahme aus:

  • Gravierende körperliche Einschränkungen (Rollstuhlfahrer)
  • Starke geistige Behinderung (Pflegefall),
  • Harte Drogen- oder Alkoholabhängigkeit