Maßnahmen zur Gewährleistung von Qualitätssicherung

  • Wöchentliches Teamgespräch des Teams mit Beratung mindestens 1 Std. Dauer zur Planung, Reflexion und Organisation von Förder- und Erziehungsmaßnahmen;
  • Supervision durch externen Supervisor mindestens 2x im Jahr;
  • Themenbezogene Projektgruppen mit klar umrissenem Arbeitsauftrag und festgelegtem Zeitrahmen sowie Berichtspflicht für die Mitarbeiterkonferenz  z.B. zum Thema „Jugendgewalt“;
  • Fest eingeplanter Qualitätszirkel, der sich jeweils aus den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Teams, der Leitung zusammensetzt. Zu Beginn eines Jahres wird anhand eines Leitfadens diskutiert, welche Projekte zur Fortentwicklung der
    • Einzelförderung
    • des Gruppenalltages
    • der Freizeitgestaltung
    • der Zusammenarbeit mit den Jugendämtern und den Eltern
    • der internen Kommunikation
    • der räumlichen und der Sachausstattung

vereinbart werden können. Finanzielle Zusagen werden verbindlich getroffen. Für jedes einzelne Projekt wird ein Verantwortlicher benannt. Ebenfalls wird in den Qualitätszirkeln verbindlich festgelegt, welche Fortbildungsangebote wahrgenommen werden können oder auch müssen. Alle Projekte, Vorhaben und Festlegungen werden schriftlich dokumentiert.