Beendigung der Maßnahme

Die Maßnahme wird in Abstimmung mit allen Beteiligten beendet. Bei der Beendigung der Betreung werden sämtliche relevante Unterlagen und Informationen an den Sorgeberechtigten oder die übernehmende Hilfeform (Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft, stationäre Einrichtung) gegen Unterschrift übergeben. Es wird ein Übergabeprotokoll verfasst.